Gemeindekirchenratswahlen 2025
In diesem Jahr wählt jede Kirchengemeinde unserer Landeskirche einen neuen Gemeindekirchenrat. Dieser ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Ihm gehören gewählte Ehrenamtliche aus den verschiedenen Orten unserer Kirchengemeinden sowie die Pfarrpersonen an. Sie leiten die Kirchengemeinde, setzen Schwerpunkte, verantworten Gottesdienste und Finanzen, gestalten das Gemeindeleben, kümmern sich um die Kirchengebäude und sorgen für ein gutes Miteinander.
In der Ev. Mariengemeinde Ostprignitz und der Ev. Kirchengemeinde Luchleben wurde am 1. Advent, dem 30.11.2025, gewählt. Die Ergebnisse sind festgestellt und veröffentlicht worden.
Die Wahlergebnisse für die Ev. Mariengemeinde Ostprignitz finden Sie → hier.
Die Ergebnisse für die Ev. Kirchengemeinde Luchleben finden Sie → hier.
Entsprechend § 24 Ältestenwahlgesetz kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb einer Woche, nachdem die Namen der Gewählten bekannt gegeben sind – also ab dem 01.12.2025 –, gegen die Wahl oder die Gewählten schriftlich Beschwerde beim Kreiskirchenrat einlegen.
Wir gratulieren herzlich den gewählten Ältesten!
Deren Einführung im Gottesdienst wird
am 11.01.2026 um 10.30 Uhr in Kolrep (für die Ev. Kirchengemeinde Luchleben) sowie
am 18.01.2026 um 10.30 Uhr in Kyritz (für die Ev. Mariengemeinde Ostprignitz) stattfinden.