Gemeindekirchenratswahlen 2025

In diesem Jahr wählt jede Kirchengemeinde unserer Landeskirche einen neuen Gemeindekirchenrat. Dieser ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Ihm gehören gewählte Ehrenamtliche aus den verschiedenen Orten unserer Kirchengemeinden sowie die Pfarrpersonen an.

 

 

Vorschlag von Kandierenden

Ab sofort sind die Gemeindeglieder aufgerufen, Vorschläge für mögliche Kandidierende einzureichen. Gewählt werden dürfen Gemeindeglieder, denen am kirchlichen Leben in ihrer Kirchengemeinde gelegen ist und die bemüht sind, ihr eigenes Leben am Evangelium Jesu Christi auszurichten.
Die Vorgeschlagenen müssen ihr Einverständnis erklären.
Vorschläge müssen bis spätestens zum 15.09.2025 bei der Wahlkommission bzw. im Gemeindebüro Kyritz eingehen.

 

Vordrucke für Wahlvorschläge können Sie

hier für die Ev. Mariengemeinde Ostprignitz und

hier für die Ev. Kirchengemeinde Luchleben herunterladen.

 

 

Im Anschluss werden die Wahlvorschläge geprüft und es wird ein Gesamtwahlvorschlag von wählbaren Kandidat*innen für die zwei Kirchengemeinden veröffentlicht.

 

 

 

Wahlen

Die Wahlen zum Gemeindekirchenrat finden in unseren beiden Kirchengemeinden am 1. Advent, dem 30.11.2025, statt.

Um 9.30 Uhr werden wir in Dannenwalde (unter Vorbehalt) und um 10.30 Uhr in Kyritz jeweils einen zentralen Gottesdienst feiern.

 

 

Die Wahllokale in den Orten sind wie folgt geöffnet:

 

Ev. Mariengemeinde Ostprignitz

KyritzGemeindehaus, J.-S.-Bach-Straße 5111:30 – 16:30 Uhr
HolzhausenKirche, Jürgen-Specht-Platz9:30 – 11:30 Uhr
GantikowGemeinderaum, Dorfstraße 99:30 – 11:30 Uhr
DrewenKirche, Drewener Dorfstraße9:30 – 11:30 Uhr
TornowKirche, Tornower Straße 209:30 – 11:30 Uhr

Mechow

Kirche, Hauptstraße9:30 – 11:30 Uhr

 

 

 

Ev. Kirchengemeinde Luchleben

KolrepPfarrscheune, Kolreper Dorfstraße 3810:45 – 12:45 Uhr
DemerthinKirche, Friedensplatz 810:45 – 12:45 Uhr
GumtowGemeinderaum, Karl-Liebknecht-Straße 1610:45 – 12:45 Uhr
GranzowKirche, Granzower Straße 710:45 – 12:45 Uhr
DannenwaldeGemeinderaum, Kolreper Damm10:45 – 12:45 Uhr
VehlowGemeinderaum, Lindenstraße 54 
BrüsenhagenKirche, Brüsenhagen 25 

 

Wahlberechtigte Gemeindeglieder müssen in den Orten (Wahlbezirken) wählen, in denen sie wohnen und gemeldet sind.

 

 

Weitergehende Informationen können Sie der Broschüre In 20 Schritten zur Ältestenwahl entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie gern an das Gemeindebüro oder an Pfarrer Martin Rohde.