Gemeindekirchenratswahlen 2025

In diesem Jahr wählt jede Kirchengemeinde unserer Landeskirche einen neuen Gemeindekirchenrat. Dieser ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Ihm gehören gewählte Ehrenamtliche aus den verschiedenen Orten unserer Kirchengemeinden sowie die Pfarrpersonen an. Sie leiten die Kirchengemeinde, setzen Schwerpunkte, verantworten Gottesdienste und Finanzen, gestalten das Gemeindeleben, kümmern sich um die Kirchengebäude und sorgen für ein gutes Miteinander.

 



Anzahl der zu wählenden Ältesten und Kandidierende

In der Ev. Mariengemeinde Ostprignitz können insgesamt 13 Älteste gewählt werden; es gibt 11 Ersatzälteste.

Zur Wahl stehen 25 Kandidierende.

Den Gesamtwahlvorschlag mit allen Kandidierenden der Ev. Mariengemeinde finden Sie → hier.

 

In der Ev. Kirchengemeinde Luchleben können insgesamt 10 Älteste gewählt werden; es gibt 8 Ersatzälteste.

Zur Wahl stehen 18 Kandidierende.

Den Gesamtwahlvorschlag mit allen Kandidierenden der Ev. Kirchengemeinde Luchleben finden Sie → hier.

 

 

 

Wahlen

Die Wahlen zum Gemeindekirchenrat finden in unseren beiden Kirchengemeinden am 1. Advent, dem 30.11.2025, statt.

Um 9.30 Uhr werden wir in Vehlow und um 10.30 Uhr in Kyritz jeweils einen zentralen Gottesdienst feiern.

 

 

Die Wahllokale in den Orten sind wie folgt geöffnet:

 

Ev. Mariengemeinde Ostprignitz

KyritzGemeindehaus, J.-S.-Bach-Straße 5111:30 – 16:30 Uhr
HolzhausenKirche, Jürgen-Specht-Platz9:30 – 11:30 Uhr
GantikowGemeinderaum, Dorfstraße 99:30 – 11:30 Uhr
DrewenKirche, Drewener Dorfstraße9:30 – 11:30 Uhr
TornowKirche, Tornower Straße 209:30 – 11:30 Uhr

Mechow

Kirche, Hauptstraße9:30 – 11:30 Uhr

 

 

 

Ev. Kirchengemeinde Luchleben

Kolrep (mit Breitenfeld und Langnow)Pfarrscheune, Kolreper Dorfstraße 3810:45 – 12:45 Uhr
DemerthinKirche, Friedensplatz 810:45 – 12:45 Uhr
Granzow (mit Gumtow)Kirche, Granzower Straße 710:45 – 12:45 Uhr
DannenwaldeGemeinderaum, Kolreper Damm10:45 – 12:45 Uhr
VehlowGemeinderaum, Lindenstraße 5410:45 – 11:45 Uhr
BrüsenhagenKirche, Brüsenhagen 2514:15 – 15:15 Uhr

 

Wahlberechtigte Gemeindeglieder müssen in den Orten (Wahlbezirken) wählen, in denen sie wohnen und gemeldet sind.

 

 

Briefwahl ist auf Antrag möglich. Die Unterlagen können Sie → hier beantragen, wenn Ihnen bereits Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegt.

 

 

Weitergehende Informationen können Sie der Broschüre In 20 Schritten zur Ältestenwahl entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Gemeindebüro oder an Pfarrer Martin Rohde.